prestamo GmbH
Ihr Kunststoff Handelshaus

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Im Folgenden finden Sie rechtliche Hinweise und die AGBs.


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Geschäftsbedingungen (AGB)

Angebot und Abschluß

Unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund unserer Geschäftsbedingungen. Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen des Käufers sind nur nach ausdrücklicher und schriftlicher Zustimmung durch uns gültig. Spätestens mit Zustandekommen einer vertraglichen Vereinbarung oder mit Aufnahme einer geforderten Leistung und/oder Annahme einer geforderten Lieferung gelten unsere Bedingungen als angenommen.

Angebote sind auf den jeweils vereinbarten zeitlichen Rahmen und Umfang beschränkt. Vereinbarungen sind erst durch unsere schriftliche Bestätigung rechtswirksam, Bestellungen erst durch eine Bestellbestätigung in schriftlicher Form. Zwischenverkauf bleibt vorbehalten.

Für Produkte die wir einkaufen oder verkaufen gelten die von uns ermittelten Werte und Gewichte bei Warenannahme bzw. bei Verladung oder Übergabe an einen Kunden oder dessen Bevollmächtigten.

Der Käufer ist nicht berechtigt, in eigener Entscheidung Zahlungen wegen irgendwelcher Gegenansprüche, Ansprüchen aus Gewährleistungen oder Reklamationen, zurückzuhalten oder aufzurechnen, wenn ihm dazu keine schriftliche Genehmigung durch uns vorliegt.

Haftungsbeschränkungen

Garantien oder Zusicherungen hinsichtlich der Vermarktungsfähigkeit der Waren oder ihrer Geeignetheit für einen bestimmten Zweck oder in sonstiger Art und Weise werden von uns nicht gegeben. Dem Interessent steht es jeweils frei, angebotene Waren vor dem Kauf und der Übernahme in Augenschein zu nehmen und diese auf eigene Kosten durch einen jeweiligen Sachverständigen prüfen zu lassen oder dies selbst mit geeigneten Mitteln zu tun.

Sollten dennoch angelieferte Waren mangelhaft oder in sonstiger Weise nicht vertragskonform sein, ist nach unserer Wahl und erneuter Prüfung der Waren ein für und von uns angemessener und vorgeschlagener Preisnachlass zu gewähren oder die mangelhaften Waren innerhalb angemessener Zeit durch mangelfreie und vertragskonforme Waren zu ersetzen. Kosten die durch Verbringungen entstehen sind dabei halbseitig zu tragen. Hatte der Käufer jedoch die Gelegenheit die Waren vor Übernahme ausreichend zu prüfen und hat dies nicht getan und die Ware dennoch übernommen gehen alle ihm entstehenden Kosten für Transporte oder Ausfälle und Schäden zu seinen eigenen Lasten. Alle weiteren Rechte oder Ansprüche wie z.B. Zahlung der ausgefallenen Produktionszeit oder Schadensersatzansprüche wegen nicht produzierter Mengen aus der mangelhaften Ware oder Lohnausfallkosten und Ansprüche Dritter die durch den Ausfall des Käufers entstehen sind ausgeschlossen.

Der Käufer hat Mängel und Qualitätsrügen sofort nach Übernahme der Waren und unter Beifügung entsprechender Nachweise gegenüber dem Anbieter und dem Verkäufer schriftlich  zu erheben. Drei Monate nach Lieferung ist auch die Haftung  für versteckte Mängel komplett ausgeschlossen. Der Käufer muss nach erfolgter schriftlicher Reklamation Warenproben der beanstandeten Ware und aller Einzelgebinde  unverzüglich an uns senden, ansonsten entfallen alle Mängelansprüche. Unbeschadet einer früheren oder anders festgelegten Verjährung, verjährt der Mängelanspruch vier Wochen nach Zurückweisen der Mängelrüge. Der Käufer hat bei einer Reklamation die gesamte Lieferung in seinen Räumen unbedingt zu sperren und sicherzustellen; sowie vor dem eigenen und dem Zugriff durch Dritte zu schützen. Reklamierte und geöffnete Gebinde können nur nach Inaugenscheinnahme vor Ort und angemessener Prüfung durch und wieder von uns angenommen werden, später vermischtes oder umgefülltes Material kann nicht reklamiert werden.

Im Falle des Ausbleibens richtiger oder rechtzeitiger Selbstbelieferung sind wir berechtigt, einen Vertrag oder die betroffene Lieferverpflichtung aufzuschieben oder aufzuheben. Sollte uns dadurch ein Wertverlust oder Schaden entstehen ist dieser durch uns nachzuweisen und vom Käufer zu tragen.

Sollten unverschuldet oder durch höhere Gewalt verursachte Ereignisse eintreten, die uns oder unserem Lieferanten eine Lieferung oder die Bereitstellung unmöglich machen, so sind wir ohne weitere Verpflichtung oder Ersatzleistung von der Lieferverpflichtung befreit. Als Behinderung und Erschwerung im angeführten Sinne sind auch solche Hindernisse zu verstehen, die uns nicht zumutbare Kosten verursachen, behördliche Maßnahmen, Rohstoffmangel, Transportschwierigkeiten und Maschinenschäden, Verfall oder Verlust, sowie die Zerstörung des Materials beim Transport, der Lagerung oder beim Verladen..

Sonstiges

Für Waren, die wir als Sonderposten oder mit Preisnachlässen  anbieten und verkaufen, übernehmen wir keine Haftung, da diese Produkte in der schriftlichen oder mündlichen Verkaufsvereinbarung als nicht reine/Typenreine Produkte angeboten wurden und aus diesem Grund den vereinbarten Nachlass erhalten oder vergleichsweise günstiger als auf dem allgemeinen Markt angeboten und verkauft wurden. Desweiteren können solche Produkte einen Mangel beinhalten oder  aus Überproduktionen stammen oder können einem allgemeinen Eigenschaftsprofil der Standardware ggfls. nicht entsprechen.Auf solche Mängel wird jedoch immer Angebotsbezogen und je nach Material oder Produkt hingewiesen. Jeder Mangel kann ebenso vom Kunden oder Interessent vor Übernahme geprüft werden. Sollten durch unterschiedliche Messmethoden und Umwelteinflüsse oder andere Gegebenheiten die von uns beschriebenen Mängel nicht auftreten oder abweichend sein kann der Interessent dies vor der Warenübernahme angeben oder beschreiben und dann für sich entscheiden, ob diese Waren für ihn oder seinen Zweck geeignet sind.

Jeder Käufer verpflichtet sich eine jeweilige Eingangsprüfung auf Vollständigkeit und Qualität vorzunehmen und die Qualität für die einzelnen Produkte, Waren oder Materialien, festzustellen. Sollte es Abweichungen zur Beschreibung, Rechnung oder Lieferscheinen geben ist dies nach den oben beschriebenen Bedingungen sofort zu melden.

Die Ware und alle zugehörigen Dokumente (Eigentumsvorbehaltsware) bleiben unser alleiniges Eigentum. Dies gilt bis zur vollständigen Erfüllung und Befriedigung jeglicher gegenwärtiger und künftiger Anspruche aus Geschäftsbeziehungen mit dem Käufer und erstreckt sich ebenso auf reklamierte Waren.

Bis zu vollständigen Zahlung des vereinbarten Kaufpreises  ist der Käufer verpflichtet die Eigentumsvorbehaltsware als solche für uns zu verwahren und diese getrennt  zu lagern sowie diese als unser Eigentum deutlich zu kennzeichnen.

Jede Veräußerung, die Benutzung oder der Verbrauch einer Eigentumsvorbehaltsware ist nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang zulässig. Der Käufer ist nicht berechtigt über die Eigentumsvorbehaltsware zu verfügen, insbesondere Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen vorzunehmen oder zuzulassen. Sämtliche, dem Käufer hinsichtlich der Eigentumsvorbehaltsware aus Weiterveräußerung oder aus sonstigen Rechtsgründen zustehenden Forderungen tritt der Käufer hiermit im Voraus in voller Höhe an den Wareneigner ab. Der Käufer ist zur Einziehung der abgetretenen Forderungen nur in ordnungsgemäßem Geschäftsgang und nur  widerruflich ermächtigt. Im Falle  der Verbindung,  Vermischung, Vermengung oder Verarbeitung der Eigentumsvorbehaltsware durch den Käufer oder einen Beauftragten oder Nachfolger, oder der Umbildung mit anderen Waren, steht uns an der daraus hervorgegangenen neuen Ware Miteigentum im Verhältnis des Rechnungswertes der Eigentumsvorbehaltsware  zu den anderen Waren zu. Bei Einziehungen die wir bei einem Dritten vornehmen oder vornehmen müssen gelten wir als dazu bevollmächtigt, dieses Recht spricht uns der Käufer ausdrücklich bei Übernahme der Ware komplett zu. Für uns dadurch entstehende Kosten und Aufwendungen haftet uns der Kunde und/oder der übernehmende Dritte oder Nachfolger und Bevollmächtigte ohne Widerspruch und in vollem Umfang.

An den Käufer mit Übergabe bewusst oder unbewusst erteilte Ermächtigungen zur Verfügung über die Eigentumsvorbehaltsware sowie die Verarbeitung, Umbildung, Vermischung und Vermengung und zur Einziehung der abgetretenen Forderungen, erlischt automatisch bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen, bei unberechtigten Verfügungen sowie auch dann, wenn gegen den Käufer ein Insolvenzverfahren beantragt oder eingeleitet wird oder eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensanlage des Käufers sich abzeichnet oder uns bekannt wird. Dies gilt gleichfalls auf dessen Auftraggeber oder Auftragnehmer, auch dann, wenn der Käufer nicht oder nur begrenzt dessen Bevollmächtigter war. In diesen Fällen sind wir berechtigt, die Eigentumsvorbehaltsware sofort in Besitz zu nehmen und zu diesem Zweck den Betrieb, Lager- und Geschäftsräume des Käufers, dessen Bevollmächtigten oder Nachfolgers oder Vertreters zu betreten, zweckdienliche Auskünfte über die Eigentumsvorbehaltsware und eventuelle Forderungen aus ihrer Weiterveräußerung zu verlangen, sowie Einsicht in die Bücher des Käufers zu nehmen, soweit diese zur Sicherung unserer Rechte dient. Eine Rücknahme der Ware gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag. Wir sind berechtigt die zurückgenommene Waren ordnungsgemäß zu verwerten und den dabei erzielten Verwertungserlös oder Verlust unter Abzug aller entstehenden Kosten und Verwertungskosten auf den weiterhin geschuldeten Kaufpreis gutzuschreiben.

Übersteigt der Wert der uns gegebenen Sicherungen dessen Forderungen insgesamt um mehr als 20 %, so sind wir auf Verlangen des Käufers verpflichtet, die überschüssigen Sicherheiten freizugeben bzw. bis zur abschließenden Klärung bei einem durch uns zu wählenden Rechtsbeistand oder bei einer Bank zum geltenden Tagessatz verzinst zu deponieren.

Sofern und soweit das anwendbare Recht die Vereinbarung eines Eigentumsvorbehaltes nicht oder nicht in der oben beschriebenen Weise zulässt, verpflichtet sich der Käufer, unter jeglicher ihm zur Verfügung stehender Möglichkeit und Mittel uns eine alternative Sicherheit zu geben und uns den Zugriff auf vorhandene Werte die ihm zur Verfügung stehen zu ermöglichen. Der Käufer ermächtigt uns hiermit unwiderruflich, alle Maßnahmen zu ergreifen, die von uns als notwendig erachtet werden, um seine Eigentumsvorbehalte oder sonstigen Dingliche Sicherheiten an den Waren zu begründen und vollumfänglich durchzusetzen.

Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht

Erfüllungsort für unsere Lieferungen und Leistungen ist unser Sitz.

Alle Verträge zwischen uns und dem Käufer (einschließlich Angebotserstellung, Abschluss jeglichen Rechtsgeschäfts, der Wirksamkeit und der Einbeziehung der Verkaufsbedingungen AGB) unterliegen deutschem und bei Übernahme oder Absprache geltendem Recht, wie es zwischen ortsansässigen Parteien anwendbar ist.

Die Rechtsform der Gesellschaft ist GmbH.

Vertretungsberechtigt: Kai - Uwe T eich

Erreichbarkeit über http://www.prestamo-gmbh.com/contact-us/

ID: DE 813 581 482

Handelsregistereintrag: HRB Mannheim 717071

Anfragen an eMail: info@prestamo-gmbh.de

Stand 01.01.2015

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